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Digitale sexualisierte Gewalt

Zunhemder sexualisierter Machtmissbrauch in den digitalen Medien

David Pfattner, Mitarbeiter der KVW-Jugend schrieb seine Masterarbeit an der Universität Bozen über digitale sexualisierte Gewalt. Die KVW-Jugend wird sich in nächster zeit vermehrt mit diesem Thema befassen, um so Sensibilisierungs- bzw. Aufklärungsarbeit zu leisten.

Egal ob man sich an der Bushaltestelle, beim Einkaufen oder an der Tankstelle befindet, heutzutage wird man überall mit sexuellem Bild- und Filmmaterial konfrontiert. Allerorts wimmelt es von leicht bekleideten Menschen, sei es in Werbespots, auf Plakaten, in Filmen und Vorabendserien. Ebenso die neuen Songs in den Charts enthalten häufig beleidigende, frauen- und homosexuell verachtende Schimpfwörter und beschreiben direkt alle möglichen Sexpraktiken. Auch die dazugehörenden Musikvideos sind geprägt von leicht bekleideten Mädchen und an Coolness nicht zu überbietenden Jungs. Ebenso in Videospielen ist die Darstellung der weiblichen Charaktere mit riesigen Brüsten und knappen Höschen bzw. von immer stärkeren, muskulären Männern keine Seltenheit mehr. 

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Nr. 1 Facebook Post: 
Cyberbullying ist, wenn ein Einzelner oder eine Gruppe mit Hilfe elektronischer oder technischer Hilfsmittel feindliche oder aggressive auch sexualisierte Botschaften im Netz verbreitet. Hierbei verfolgen die Täter die Intention, die Betroffenen zu demütigen, sie zu verletzen, sie zu bedrohen oder zu beängstigen. Beim Cyberbullying sind die Konsequenzen bzw. Traumatisierungen viel dramatischer und langfristiger, da der Täter oder die Täterin dem Opfer nicht körperlich überlegen sein muss wie beim Bullying. Hier handelt der Aggressor oder die Aggressorin meist anonym und erreicht ein das Online- Millionenpublikum, was das Opfer noch schwächer und beschämender zurücklässt.
 
Rechtliche Konsequenzen:
  • Anwendung findet Art. 609-bis Strafgesetzbuch (sexuelle Gewalt) sowie Art. 612-terStrafgesetzbuch.
  • Zudem kann das Opfer (als Zivilpartei im Strafverfahren oder im Zuge eines eigenständigen Zivilverfahrens) Schadensersatzansprüche stellen.